Deutscher Fachverband für Medizinrecht

Der deutsche Fachverband für Medizinrecht ist eine Plattform für interdisziplinäres Medizinrecht. Sie soll den Vertretern des Medizinrechts die Möglichkeit einräumen, außerhalb ihres berufsbedingten Umfelds Aspekte aus anderen Bereichen einzubringen.

Ziel ist es, unabhängig von berufsrechtsspezifischen Parametern, fachübergreifende, objektivierte Medizinrechtssynopsen zu erstellen.

Gründung:

November 2018

Gesellschaftsform:

Gesellschaft bürgerlichen Rechts; daraus hat sich in der Zwischenzeit das Proponenntenkommitee zur Gründung eines gemeinnützigen, nicht auf Gewinn gerichteten Vereines, entwickelt.

Vorläufige Mitglieder:

Im Fachverband haben sich bisher auch Vertreter der kassenärztlichen Vereinigung, der AWMF und im Medizinrecht tätigen Professoren deutscher Universitäten, Leiter von deutschen Universitätskliniken, eingebracht.